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Er soll an eine Minderjährige Drogen abgegeben und dafür ihre Liebesdienste angeboten haben. Auch sein Verteidiger war ratlos. Er habe keinen Kontakt mehr zu seinem Mandanten, telefonisch könne er ihn auch nicht erreichen. Das Gericht reagierte schnell und ordnete die sofortige polizeiliche Vorführung des Mannes an. Die Polizeibeamten fuhren zur Wohnung des Jährigen, trafen ihn dort aber nicht an.
Sollten sich die Tatvorwürfe bestätigen, könnte eine langjährige Freiheitsstrafe auf den Mann zukommen. Er soll einer zur Tatzeit Jährigen Kokain und Marihuana überlassen haben. Um die Drogen zu bezahlen, habe er die Jugendliche für Liebesdienste vermittelt und das Geld kassiert. Die Anklage geht davon aus, dass sie in mindestens 40 Fällen sexuelle Handlungen mit ihr unbekannten Männern durchführen musste.
Sobald der Angeklagte gefunden ist, kann ein neuer Termin festgesetzt werden. Der Prozess war schon einmal verschoben worden, weil der Angeklagte noch von einem medizinischen Sachverständigen begutachtet werden musste.
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